Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird gezahlt, wenn man nicht mehr in der Lage ist irgendwelche Tätigkeiten auszuüben. Dabei wird eine Resterwerbsfähigkeit unter drei Stunden täglich nicht gewertet. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente bietet sich für Personengruppen an, die keinen Berufsschutz genießen wie beispielsweise Schüler und Studenten
Unter welchen Umständen kann Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente gewährt werden?
Hinsichtlich der Frage, ob Berufs-, oder Erwerbsunfähigkeit gewährt wird, kommt es nicht darauf an, ob entsprechende Arbeitsplätze auf dem Arbeitmarkt vorhanden sind. Es kommt lediglich darauf an, ob aus medizinischer Sicht gesehen noch eine
(Rest-)Erwerbsfähigkeit theoretisch vorhanden ist. Es gibt also keinen Berufsschutz in dem Sinne, dass Rente gewährt wird, weil der zuletzt ausgeübte Beruf gesundheitsbedingt nicht mehr verrichtet werden kann. Auch ist es vollkommen unbeachtlich, ob man auf Dauer für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit krankgeschrieben ist.
Ein Kraftfahrer, der zum Beispiel auf einem Auge erblindet ist erhält keine Rente, da er noch andere seiner Ausbildung entsprechende Tätigkeiten vollschichtig verrichten kann. (z.B. Pförtner, etc.).
Da die Anerkennung als Schwerbehinderter eine eigenständige Feststellung nach dem Schwerbehindertengesetz darstellt, sagt diese über das Vorliegen einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit in der Rentenversicherung, oder über die Arbeits(-unfähig)keit nichts aus.
Eine mögliche alternative, wenn die Versicherbarkeit in der Berufsunfähigkeit auf Grund von Vorerkrankungen nicht funktionierte, oder die Prämie nicht in das Budget passte. Ob es für Sie eine Alternative ist?
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