Absicherung ist ein menschliches Grundbedürfnis
Schon seit Urzeiten ist es ein Bedürfnis der Menschen, sich vor Risiken zu schützen. Mit der Zeit haben sich auch die Risiken geändert,
denen wir und unser Hab und Gut ausgesetzt
sind – das Bedürfnis der Absicherung ist jedoch geblieben und Versicherungen helfenpruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade
bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen.
Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!