Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal in 2020 156,25 Euro je Krankheitstag.
Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.
Grundsätzlich gilt, dass das Krankengeld wegen derselben Erkrankung erst einmal relativ lange läuft – nämlich 78 Wochen oder 19,5 Monate lang innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Dabei müssen Sie nicht am Stück krankgeschrieben sein. Die Zeiträume werden zusammengezählt.
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